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   LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17   

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https://dejure.org/2017,68723
LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17 (https://dejure.org/2017,68723)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2017 - L 2 R 12/17 (https://dejure.org/2017,68723)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - L 2 R 12/17 (https://dejure.org/2017,68723)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17
    Insbesondere hat das SG zu Recht die vom BSG in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit angewandt (zu deren Geltung auch bei der Beurteilung einer Tätigkeit im Bereich und Funk und Fernsehen: BSG, Urteil vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 2/98 R, BSGE 83, 246) und hat nicht den von der Beklagten im angefochtenen Bescheid wiedergegebenen Grundsatz gemäß Ziffer 3.1 des keine Bindungswirkung entfaltenden (SG Berlin, Urteil vom 28. August 2014 - S 81 KR 280/12, juris, m.w.N.) Abgrenzungskatalogs der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktion tätige Personen aufgestellt, dass freie Mitarbeiter in der Film-, Funk- und Fernsehbranche, die aufgrund von Honorarverträgen tätig und im allgemeinen als freie Mitarbeiter bezeichnet werden, dessen ungeachtet grundsätzlich als abhängig Beschäftigte anzusehen seien, was insbesondere gelte, wenn sie nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehörten.

    Dass die Beigeladene zu 1 für die Durchführung von Teilen ihrer Tätigkeiten abhängig vom technischen Apparat der Klägerin und der Einbindung in ein Produktionsteam war, spricht nicht für eine persönliche Abhängigkeit; dies wäre selbst bei einer auf Dauer angelegten Tätigkeit, die hier nicht vorgelegen hat, nicht der Fall (BSG, Urteil vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 2/98 R, BSGE 83, 246; BAG, Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93, BAGE 78, 343).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig sei, richte sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hänge davon ab, welche Merkmale überwögen (Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 29. September 2011 - B 12 R 17/09 R, m.w.N., und zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit auf Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig sei, richte sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hänge davon ab, welche Merkmale überwögen (Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 29. September 2011 - B 12 R 17/09 R, m.w.N., und zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit auf Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17
    Das SG hat dem in den vertraglichen Regelungen zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien zu wenig Bedeutung beigemessen, obwohl sich nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung ebenfalls in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist, ergibt, ob eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung gerechtfertigt ist; Ausgangspunkt der weiteren Abwägung ist daher zunächst das Vertragsverhältnis, so wie es sich aus getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus den gelebten Beziehungen erschließen lässt (vergleiche BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R, Handbuch Soziale Pflegeversicherung - Rechtsprechung SGB XI, § 20 SGB XI Nr. 2.12).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17
    Dass die Beigeladene zu 1 für die Durchführung von Teilen ihrer Tätigkeiten abhängig vom technischen Apparat der Klägerin und der Einbindung in ein Produktionsteam war, spricht nicht für eine persönliche Abhängigkeit; dies wäre selbst bei einer auf Dauer angelegten Tätigkeit, die hier nicht vorgelegen hat, nicht der Fall (BSG, Urteil vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 2/98 R, BSGE 83, 246; BAG, Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93, BAGE 78, 343).
  • LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Beschäftigung; Kameramann;

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17
    Denn eine programmgestaltende Tätigkeit kann zwar ein zusätzliches Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sein, ergibt sich jedoch unter Beachtung der allgemeinen, von der Rechtsprechung aufgestellten Abgrenzungsgrundsätze, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, kann dahinstehen, ob es sich bei dieser um eine programmgestaltende handelt (Sächsisches LSG, Urteil vom 17. September 2015 - L 1 KR 10/11, juris).
  • SG Berlin, 28.08.2014 - S 81 KR 280/12

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Benennung des zutreffenden

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17
    Insbesondere hat das SG zu Recht die vom BSG in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit angewandt (zu deren Geltung auch bei der Beurteilung einer Tätigkeit im Bereich und Funk und Fernsehen: BSG, Urteil vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 2/98 R, BSGE 83, 246) und hat nicht den von der Beklagten im angefochtenen Bescheid wiedergegebenen Grundsatz gemäß Ziffer 3.1 des keine Bindungswirkung entfaltenden (SG Berlin, Urteil vom 28. August 2014 - S 81 KR 280/12, juris, m.w.N.) Abgrenzungskatalogs der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktion tätige Personen aufgestellt, dass freie Mitarbeiter in der Film-, Funk- und Fernsehbranche, die aufgrund von Honorarverträgen tätig und im allgemeinen als freie Mitarbeiter bezeichnet werden, dessen ungeachtet grundsätzlich als abhängig Beschäftigte anzusehen seien, was insbesondere gelte, wenn sie nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehörten.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 BA 4231/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Medientechniker - anlassbezogene

    Zusammenarbeit und Absprachen zwischen Technikern verschiedener Bereiche (z.B. Beleuchtung, Ton, Kamera, Medienregie) sind zur Gewährleistung eines insgesamt reibungslosen Ablaufs einer Veranstaltung erforderlich und gerade kein wesentliches Indiz für arbeitnehmertypische Weisungsgebundenheit (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - L 13 R 192/17 -, sozialgerichtsbarkeit.de: Veranstaltungstechniker; LSG Hamburg, Urteil vom 10.05.2017 - L 2 R 12/17 -, juris Rn. 29: auch bei Einbindung in ein Produktionsteam keine Weisungsabhängigkeit bei gleichberechtigter Kooperation aller beteiligten Gewerke; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2015 - L 1 KR 136/13 -, juris Rn. 24f.: maßgeblich ist Weisungsfreiheit im Kernbereich der Aufgaben des Kameramanns: Optiken, Lichtgestaltungen, Kranfahrten, bewegte oder statische Bilder).

    Von "völlig untergeordneter Bedeutung" (so die Beklagte) des Einsatzes eigener Arbeitsmittel kann insoweit keine Rede sein (Unternehmerrisiko auch bejaht etwa durch LSG Hamburg, Urteil vom 10.05.2017 - L 2 R 12/17 -, juris Rn. 32 bei Einsatz eines Laptops mit Schneideprogramm, Fotokamera, zeitweise Filmkamera; SG München, Urteil vom 16.03.2017 - S 31 R 388/16 -, juris Rn. 46: Nutzung auch fremden Kamera-Equipments nicht schädlich, wenn auch eigene Kameraausrüstung eingesetzt, bestätigt durch Bayerisches LSG, Urteil vom 22.04.2021 - L 14 R 5052/17, juris - Leitsatz).

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